Brandschutz Gigler GmbH

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Feuerlöscher nach DIN EN3

Feuerlöscher nach DIN EN3

Mit unterschiedlichen Größen und Einsatzgebieten sowie Gewicht von 1 kg bis 12 kg werden alle Einsatzgebiete abgedeckt. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Auswahl an Aufladelöschern und Dauerdrucklöschern an. Selbstverständlich erfüllen alle Kleinlöschgeräte die DIN EN 3 und sind sowohl für den privaten als auch betrieblichen Gebrauch geeignet.

 

Zulassung mit DIN EN 3

Die Zulassung tragbarer Feuerlöscher in Deutschland bedarf der Erfüllung der DIN-Norm EN 3. Unsere angebotenen Feuerlöscher erfüllen selbstverständlich die Anforderungen, teilweise sogar deutliche mehr als gefordert. Seit 1992 wird das Löschvermögen nicht mehr durch die Füllmenge, sondern durch den praxiserprobten Einsatz an Prüfobjekten wie Normbränden gemessen. Zudem fand 2005 durch die Einführung einer neuen Brandklasse F eine weitere Überarbeitung statt.
Die Brandklassen werden wie folgt eingeteilt:


Brandklasse A   Feststoffe
Brandklasse B – Flüssigstoffe 
Brandklasse C – gasförmige Brände
Brandklasse D  Metallbrand
Brandklasse F – Öl & Fettbrand

Löschmittel

Wir haben je nach Produkt verschiedene Löschmittel, die umweltfreundliches Löschen ermöglichen und gleichzeitig eine hohe Löschleistung garantieren.

Feuerlöscher Produktion aus Deutschland

Wir vertreiben Feuerlöscher aus deutscher Produktion. So können wir eine gleichbleibende Qualität der Produkte garantieren und Ihnen die gewohnte Qualität anbieten.

Durch Einführung der NFC Technik unserer neuen Feuerlöschergeneration bieten wir Ihnen einen einmaligen Mehrwert auf dem Markt. Egal ob Fettbrandlöscher , Pulverlöscher oder Schaumlöscher, mit Dauerdrucktechnik oder Aufladetechnik - Dank unserer hohen Fertigungstiefe  können Sie bei uns Feuerlöscher kaufen die alle erdenklichen Anforderungen an den Brandschutz abdecken.

Wartung und Service aus einer Hand

Wir vertreiben nicht nur Feuerlöscher sondern übernehmen auch die Wartung bzw. sämtliche Serviceleistungen aller Hersteller. Fragen Sie bei Interesse einem unserer Techniker. Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14 406, Teil 4, instand gehalten werden und gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203-2 geprüft werden sofern diese gewerblich genutzt werden. Nach dem Löscheinsatz müssen Feuerlöscher auch bei nur teilweiser Entleerung – unverzüglich wiederbefüllt werden, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen.

  • Hersteller: Minimax Mobile Service GmbH & Co KG
  • Kategorie: feuerlöscher